Winterruhezonen beachten

Wildtiere schützen

Wichtige Winterlebensräume von Wildtieren sind ab dem 15. Dezember beziehungsweise ab dem 1. Januar mit einem Betretungsverbot belegt. Die häufig genutzten Winterwanderwege, Ski- und Schneetourenrouten bleiben begehbar, wie das Amt für Umwelt informiert. Auch ausserhalb der Winterruhezonen sei rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Wildtieren notwendig.

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  • Winterruhezonen beachten: Sie bieten Wildtieren Rückzugsräume.
  • Auf Wegen und bezeichneten Routen bleiben: Auf regelmässig begangenen Routen können sich Wildtiere an Menschen gewöhnen.
  • Waldränder, Windschutzstreifen und schneefreie Flächen meiden: Hier halten sich Wildtiere gerne auf.
  • Hunde an der Leine führen: Wildtiere flüchten vor frei laufenden Hunden.

Ruhe wird benötigt
Tiere, die keinen Winterschlaf halten, müssen in den Wintermonaten mit kalten Temperaturen, Schneemassen sowie knapper, nährstoffarmer Nahrung auskommen. Um möglichst viel Energie sparen zu können, benötigen sie deshalb Ruhe. Um lebensnotwendige Reserven zu sparen, senken sich Herzschlag und Körpertemperatur. Die Tiere verharren über längere Zeiten an geschützten Plätzen, isoliert durch dichtes Winterfell oder ihr Gefieder.

Schreckt das Tier durch einen Sportler oder einen Hund auf, wird der Kreislauf beschleunigt, was zu einem Energieverlust führt, welcher an den Fettreserven zehrt. Muss das Tier über den Winter verteilt oft flüchten, kann dies fatale Folgen haben. Das Wildtier wird anfälliger für Krankheiten, es stellt sich geringerer Fortpflanzungserfolg ein oder es stirbt an Erschöpfung.

Manche Wildtiere können sich an gleichartige, konstante und häufige Störungen gewöhnen, zum Beispiel entlang einer markierten, viel begangenen Route. Durch einen Gewöhnungseffekt bei voraussehbaren Störungen reagieren Tiere weniger mit Flucht.

Stress mit Folgen
Das Gegenteil davon ist die Sensitivierung. Sie tritt ein, wenn Tiere wiederholt unvorhersehbar gestresst werden. Dabei lösen besonders Freizeitsportler, die sich schnell bewegen, stärkere Reaktionen aus. Die Tiere flüchten auf immer grössere Distanzen oder geben bestimmte Areale ganz auf.

Kritisch seien vor allem unübliche, nicht vorhersehbare Routen, Überraschungseffekte, die Annäherung von oben, Situationen mit Hunden oder Lärm. Gemieden werden sollen im Talgebiet jeweils Areale mit Büschen, Windschutzgehölzen oder Wald, im Berggebiet zudem apere Stellen, die für die Nahrungsaufnahme wichtig sind.

Winterruhezonen in Liechtenstein
Winterruhezonen sind Gebiete, in denen zugunsten der Wildtiere die Freizeitaktivitäten der Menschen durch temporäre Betretungsverbote oder Wegegebote eingeschränkt werden. Die Wildtiere sind so in den Wintermonaten vor Störungen geschützt und können ihrem Ruhebedürfnis nachkommen.

In Liechtenstein gibt es total 17 Winterruhezonen: Die 10 Winterruhezonen im Alpengebiet dürfen im Zeitraum vom 15. Dezember bis 15. April nicht betreten werden. Für die 7 Winterruhezonen in den rheintalseitigen Hanglagen gilt ein Betretungsverbot vom 1. Januar bis 31. März. Durch die Ausscheidung von Korridoren bleiben die häufig genutzten Winterwanderwege, Ski- und Schneetourenrouten begehbar.

Die Kontrollen der Winterruhezonen erfolgen durch die Naturwacht, das Amt für Umwelt sowie durch die Jagdaufseher. Bei Verstössen gegen die Winterruhezonenverordnung werden Bussen verhängt.

Karten und weitere Informationen finden Sie hier.

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23. August 2025
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26. August 2025
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